asr lässt Referentenentwurf prüfen

Der sowohl mit Befürchtungen als auch mit Hoffnungen verbundene erste Entwurf der neuen Gesetze zum Reiserecht wurde am Mittwoch, den 15.06.2016 veröffentlicht. Der asr wird den Entwurf einer intensiven Prüfung unterziehen und sich an der weiteren Diskussion beteiligen. Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bittet bis Ende Juli um entsprechende Stellungnahmen.

Der Gesetzesentwurf ist – wie aufgrund der komplizierten Vorgaben durch die EU-Richtlinie zu erwarten war – auf den ersten Blick sehr unübersichtlich. Eins wird deshalb mit diesem ersten Entwurf für die Tourismusbranche klar: Die neue Rechtslage ab Mitte 2018 bedeutet für alle eine große Herausforderung, die von keinem Unternehmen, weder den kleinen und mittelständischen Reisebüros noch von den Veranstaltern auf die leichte Schulter genommen werden darf. Es wird sich nicht alles verändern, aber jeder Schritt, der bislang aus Routine und Gewohnheit gegangen wurde, muss im Hinblick auf seine Konsequenzen hinterfragt werden. Der asr wird sich nach entsprechender Überprüfung des Entwurfs zu den Einzelheiten konkret äußern und gegebenenfalls auf notwendige Veränderungen hinweisen.