Deutschlands Verbraucherschützer fordern es seit langem. Nun hat das Problem akut auch den Mittelstand erreicht. Schwere Turbulenzen bei Deutschlands zweitgrößter Airline, geplatzte Übernahme-Deals. Da stellt sich gerade für kleinere und mittlere Betriebe die Frage: Soll man einst „Reisebüros Liebling“ trotzdem buchen und möglicherweise die eigene Existenz durch hohe Vorausleistungen riskieren oder lieber Alternativen suchen?

Noch immer gibt es keinerlei Absicherungen der häufig zu 100% im Voraus zu zahlenden Flugpreise.

„Für viele Destinationen gibt es keine Alternative zu einer Airline. Paketieren Veranstalter oder veranstaltende Reisebüros das Angebot mit einer Flugleistung, dann stehen diese in der Haftung gegenüber dem Kunden und müssen im Zweifelsfall Ersatz anbieten, den es oftmals nicht gibt.“, gibt Präsident Jochen Szech zu bedenken.

Wer trägt hier das Risiko? Der asr Bundesverband e.V. weist hier auf die lückenhafte Regelung hin, welche für mittelständische Veranstalter, Reisebüros und letztlich natürlich auch für den Verbraucher bestehen. Keine Versicherung deckt bislang ein derartiges Risiko ab. Jeder Veranstalter und zukünftig auch viele Reisebüros, müssen aber einen Sicherungsschein ausgeben, sobald sie Zahlungen eines Kunden entgegennehmen. „Unternehmerisches Risiko“ wird die Argumentation lauten, wenn entgegen der Auffassung des BGH die EU-Verordnung über die Genehmigung von Luftfahrtunternehmen eben nicht das Insolvenzrisiko hinreichend gemindert hat. Ein ganz reales Risiko, wie die aktuelle Situation deutlich zeigt.

Dennoch werden Anzahlungsmodelle, die die höheren Vorausleistungen berücksichtigen, trotz Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters oder des künftig veranstaltenden Reisebüros von der Rechtsprechung blockiert und das Risiko einseitig auf die Unternehmen abgewälzt. Ein Zustand, der gerade für kleine und mittelständische Betriebe zunehmend existenzbedrohend sein kann.

Der asr Bundesverband e.V. fordert als Vertreter des touristischen Mittelstandes, dass hier eine gemeinsame Lösung von Politik, Gesetzgebung und Versicherungswirtschaft gefunden werden muss. Ein möglicher Weg wäre für Szech bspw., dass ähnlich wie bei Mietwagen-Kautionen der Preis für die Flugtickets bis zur Leistungserbringung auf der Kreditkarte reserviert wird und anschließend belastet werden darf. Dies würde Sicherheit auf beiden Seiten schaffen.