Rund 6 Milliarden Euro werden in Deutschland alljährlich im sogenannten „Schwarztourismus“, durch Vereine, Verbände, Schulen usw. mit steigender Tendenz umgesetzt. Hier hat das neue Reisevertragsgesetz sogar noch eine Ausweitung des begünstigen Reiseveranstalterbereichs vorgenommen. Für diesen Umsatz fallen keinerlei Steuern, Gebühren oder sonstige Abgaben an. Hinzu kommt, dass auch dem teilnehmenden Personenkreis keinerlei verbraucherrechtlicher Schutz zur Verfügung steht und die Veranstalter von eigenen Reisen weder eine Reiseveranstalter Haftpflichtversicherung noch eine Insolvenzabsicherung für entgegen genommene Kundengelder haben müssen. Dadurch entsteht der deutschen Tourismuswirtschaft ein jährlich prozentual wachsender wirtschaftlicher Schaden.

Frage:
Werden Sie sich als Mitglied des Deutschen Bundestages dafür einsetzen, dass der Umfang des Schwarztourismus eingeschränkt, zumindest aber auf das Maß vor der Änderung des Reisevertragsgesetzes zurückgeführt wird?

Antwort CDU

CDU und CSU haben im Blick, dass die deutsche Tourismuswirtschaft unter einem großen Globalisierungs- und Wettbewerbsdruck steht. Wir streben daher an, gute Rahmenbedingungen sicherzustellen. CDU und CSU setzen sich grundsätzlich für Bürokratieabbau und eine Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen ein. Jedoch sind CDU und CSU der Ansicht, dass der Staat nur das regeln muss, was unbedingt notwendig ist. Überregulierungen lehnen wir ab. Deshalb planen wir diesbezüglich keine Änderung der geltenden Rechtslage.

Antwort SPD

gemeinsame Antwort Fragen 1 und 3:
Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht hat ein ausgewogenes Gesetz hervorgebracht, das die Interessen der Reisebranche sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher beachtet. Dabei wird klargestellt, dass alle Reisen, die nur gelegentlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht einem begrenzten Personenkreis angeboten werden, vom Gesetz ausgenommen sind. Berechtigte Bedenken der Reisebranche wurden berücksichtigt.
Die SPD hat insbesondere dafür gesorgt, dass die gewohnten Abläufe bei der Buchung und Bezahlung von einzelnen Reiseleistungen praxistauglich ausgestaltet sind. Die Dachverbände der Tourismuswirtschaft haben daher zum Abschluss des Gesetzgebungsvorhabens zu Recht von einem Erfolg für die Reisebüros gesprochen. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung gebeten, die Marktentwicklung betreffend veranstaltermäßig vertriebener Reiseeinzelleistungen ab Geltung der neuen Regelungen zu beobachten, um etwaige Missstände aufzudecken, sowie hierüber innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren zu berichten.

Auch gegenüber Vermittlungsplattformen (Sharing Economy) werden wir Verbraucherrechte stärken: mehr Informationen für Nutzerinnen und Nutzer und bessere Absicherung gegen gravierende Risiken. Bei der kartellrechtlichen Bewertung der Plattformen sollen neben dem reinen Umsatz auch der Wert von Nutzerzahlen und personenbezogene Daten eine Rolle
spielen, um Monopole zu verhindern und Pluralität der Anbieter sicherzustellen.

Antwort Bündnis 90/Die Grünen

Zum einen führt der Schwarztourismus zu erheblichen Einbußen auf Seiten der Reisebranche und zum anderen ist das vom Reiserecht angestrebte hohe Verbraucherschutzniveau nicht gewährleistet, da z.B. Sportverbände und Kirchengemeinden häufig nicht in der Lage sind insbesondere für die mit einer Reiseorganisation verbundene Haftung einzustehen. Aus diesen Gründen wollen wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um die bestehende Situation zu verbessern.

Antwort Die Linke

DIE LINKE. wird sich im Bundestag dafür einsetzen, dass Rechtssicherheit für alle Arten von Reiseveranstaltern hergestellt wird.
Damit verbunden ist auch die Verpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards. Eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit einem kommerziellen Reiseanbieter sollte für die Kundinnen und Kunden des bisherigen sogenannten Schwarztourismus daraus aber nicht folgen.

Antwort FDP

Wir Freien Demokraten sind Verfechter der Sozialen Marktwirtschaft. Dies bedeutet eine Gleichbehandlung von gewinnorientierten Marktteilnehmern, die untereinander im Wettbewerb stehen. Insofern werden wir uns in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags mit der Thematik des „Schwarztourismus“ durch Verbände und Vereine auseinandersetzen und uns für eine Evaluierung des Reisevertragsgesetzes einsetzen.