In der 237. Sitzung des Deutschen Bundestag wurde das dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, beschlossen. Es tritt am 1.7.2018 in Kraft und bringt für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für die mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstalter eine Reihe von Verschlechterungen und zusätzlichen Kosten. Die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sieht zwei Evaluierungsschritte 2019 und 2021 vor.

Frage:
Werden Sie sich als Mitglied des Deutschen Bundestages für eine Evaluierung der Pauschalreiserichtlinie 2019 und 2021 einsetzen?

Antwort CDU

Mit dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie wurde die ursprüngliche Richtlinie von 1990 insbesondere auf einen inzwischen von Internetangeboten geprägten Reisemarkt angepasst, um Wettbewerbsgleichheit zwischen Online- und stationärem Handel herzustellen. Da im Unterschied zu den meisten anderen EU-Staaten der deutsche Reisemarkt von den ca. 10.000 mittelständischen Reisebüros geprägt ist, war es CDU und CSU wichtig, bewährte Abläufe und vor allem die qualitativ hochwertige Beratung durch die deutschen Reisebüros zu erhalten. Mit der im Gesetz geschaffenen Möglichkeit eines einheitlichen Bezahlvorgangs bei getrennter Ausweisung der Reiseleistungen haben wir eine wesentliche Verbesserung für den Mittelstand erreichen können. Wo gesetzliche Änderungen erforderlich sind, werden wir diese vornehmen.

Antwort SPD

gemeinsame Antwort Fragen 1 und 3:
Die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht hat ein ausgewogenes Gesetz hervorgebracht, das die Interessen der Reisebranche sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher beachtet. Dabei wird klargestellt, dass alle Reisen, die nur gelegentlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht einem begrenzten Personenkreis angeboten werden, vom Gesetz ausgenommen sind. Berechtigte Bedenken der Reisebranche wurden berücksichtigt. Die SPD hat insbesondere dafür gesorgt, dass die gewohnten Abläufe bei der Buchung und Bezahlung von einzelnen Reiseleistungen praxistauglich ausgestaltet sind. Die Dachverbände der Tourismuswirtschaft haben daher zum Abschluss des
Gesetzgebungsvorhabens zu Recht von einem Erfolg für die Reisebüros gesprochen. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung gebeten, die Marktentwicklung betreffend veranstaltermäßig vertriebener Reiseeinzelleistungen ab Geltung der neuen Regelungen zu beobachten, um etwaige Missstände aufzudecken, sowie hierüber innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren zu berichten.

Auch gegenüber Vermittlungsplattformen (Sharing Economy) werden wir Verbraucherrechte stärken: mehr Informationen für Nutzerinnen und Nutzer und bessere Absicherung gegen gravierende Risiken. Bei der kartellrechtlichen Bewertung der Plattformen sollen neben dem reinen Umsatz auch der Wert von Nutzerzahlen und personenbezogene Daten eine Rolle
spielen, um Monopole zu verhindern und Pluralität der Anbieter sicherzustellen.

Antwort Bündnis 90/Die Grünen

Schon während des Gesetzgebungsverfahrens haben wir immer wieder angemahnt, das Gesetz so schnell wie möglich nach dem Inkrafttreten zu evaluieren. So müssen die Auswirkungen der kompletten Reiserechtsnovelle auf die Reisebranche und dabei gerade auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen vor dem von der Richtlinie festgeschriebenen 1. Januar 2021 geklärt werden, um insbesondere die Struktur des deutschen Reisemarktes nicht zu gefährden. Bei unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen zu Lasten der Reisebranche werden wir uns für eine Änderung der Richtlinie einsetzen.
 
Antwort Die Linke

Ja. Als einzige Fraktion im Bundestag hat DIE LINKE. dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht nicht zugestimmt. Insbesondere der hohe bürokratische Aufwand durch die getrennten Rechnungen für Einzelleistungen und die Informationspflichten stellen kleinere Reiseunternehmen vor große Hürden. Da kleine Reisebüros und selbständige Reiseunternehmen kurzfristige Preiserhöhungen nicht an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben können, sind sie von der Möglichkeit der Preissteigerungen teilweise existenzbedrohend betroffen. Deswegen wird DIE LINKE darauf hinwirken, dass diese unnötigen bürokratischen Hürden für die kleinen und mittleren Reiseunternehmen beseitigt werden.

Antwort FDP

Ja. Weil wir Freien Demokraten negative Auswirkungen auf die mittelständisch geprägte Reiseverkehrsbranche in Deutschland befürchten, werden wir uns für eine Evaluierung über den Zweck, den Sinn oder den Unsinn und die Auswirkungen der Pauschalreiserichtlinie einsetzen.