Brief an
alle Mitglieder des Deutschen Bundestags
alle Mitglieder der Deutschen Landtage

  • Umgehende Einführung einer verpflichtenden Gutscheinlösung
  • Gutscheinlösung auch für Einzelreiseleistungen
  • Lösung für den B2B-Bereich abseits der Gutscheinregelung notwendig
  • Fondslösung als Ansatz für alle Beteiligten der Branche am besten geeignet

Berlin, 9. April 2020: Auf ihrer gestrigen Kabinettssitzung wollte die Bundesregierung die avisierte Gutscheinlösung für Pauschal- und Flugreisen verabschieden. Aufgrund fehlender Zustimmung aus Brüssel wurde dieses Thema wieder von der Agenda gestrichen. Ob man auf Zustimmung in den nächsten Wochen hoffen kann, bleibt abzuwarten.

Die Corona-Krise trifft die Reisebranche besonders hart. Geplante Reisen und Übernachtungen werden storniert, Neubuchungen bleiben angesichts der anhaltenden Unsicherheit, ob und wann die behördlichen Auflagen gelockert werden können, aus. Die Verbraucherinnen und Verbraucher verlangen ihr bereits bezahltes Geld zurück. Der Mittelabfluss bringt die Unternehmen in der Reisebranche unverschuldet und unvorhersehbar in akute Liquiditätsschwierigkeiten, die selbst gesunde Unternehmen bedrohen. Die Tourismusbranche kann nicht länger warten. Es braucht eine Sofortlösung für die akuten Probleme.

  1. Wir fordern die Bundesregierung auf, es anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich oder die Niederlande gleichzutun und umgehend eine verpflichtende Gutscheinlösung einzuführen. Wir begrüßen das Anliegen, eine gesamteuropäische Lösung zu finden, aber wenn diese für einen Großteil der Tourismusunternehmen zu spät kommt, ist niemandem geholfen.
  2. Einzelreiseleistungen müssen in die Gutscheinlösung integriert werden: Pauschalreisen und Flugtickets decken nur einen Teil des touristischen Markts ab, der durch die Rückzahlungsforderungen massiv bedroht ist. Der Individualtourismus – Ferienwohnungen, Busreisen, Campingwirtschaft und andere touristischen Anbieter – stehen vor einer vergleichbaren Problematik. Diese Ungleichbehandlung ist aus unserer Sicht unverständlich. Zumal für Veranstalter von Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen bereits eine großzügige Lösung gefunden wurde.
  3. Gutscheine lösen nicht alle Probleme. Insbesondere im B2B-Bereich können Gutscheine keine Lösung sein, sofern man nicht eine virtuelle Tourismuswährung etablieren möchte. Diese Situation ist bisher in keiner Weise adressiert, muss aber dringend geregelt werden.
  4. Ein Ansatz, der letztendlich für alle Beteiligten – Verbraucher, Vermittler, Veranstalter, Airlines eine gute Lösung darstellte ist ein Fonds, in den die Tourismusunternehmen die Rückzahlungen an ihre Kunden auslagern und gleichzeitig die Forderungen gegenüber den Leistungsträgern abtreten. Die Leistungsträger oder Reisevermittler könnten ebenfalls ihre Rückzahlungsverpflichtungen auslagern. Die Bundesregierung übernimmt als Schuldner, den Unternehmen wird ein angemessen langes Zahlungsziel und Zahlungskonditionen eingeräumt, die ausgelagerte Summe zurückzuzahlen.