Literaturhinweis – LitHinw 2017 Nr. 5 –

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit vielen Jahren weisen wir, zweimal pro Jahr, in unseren Kanzleiinformationen unter der Rubrik „Literaturhinweis“ auf Aufsätze hin, die in der renommierten Fachzeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) veröffentlicht werden.

Dort erschien, zugegebenerweise bereits vor geraumer Zeit, der Aufsatz

Die Entwicklung des Reiserechts im zweiten Halbjahr 2016
Pauschalreise-, Luftbeförderungs-, Reiseversicherungsrecht

von den renommierten Autoren Professor Dr. Ansgar Staudinger und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Patrick Schröder (im Anschluss an unsere Kanzleiinformation „Literaturhinweis 2017“ Nr. 1 vom 28.1.2017.)

Der neue Überblick schließt an den Bericht von Staudinger/Bauer (unserer o.g. Literaturhinweis) an und umfasst größtenteils das zweite Halbjahr 2016.

Die Autoren stellen aktuelle Entscheidungen zu dem im Untertitel genannten Themen vor. Der Beitrag endet mit einem Ausblick zur Transformation der neuen Pauschalreise-Richtlinie. Ferner wird der jüngst veröffentlichte Regierungsentwurf zum Anspruch auf Hinterbliebenengeld thematisiert.

Der Aufsatz von Staudinger/Schröder greift folgende Themenkreise auf:

I. Pauschalreiserecht

1. Reisemangel
2. Vertragsübertragung auf einen Dritten

II. Luftbeförderungsrecht

1. Fluggastrechte-Verordnung
2. Flugverkehrsdienste-Verordnung
3. Abdingbarkeit des § 649 BGH

III. Reisevertragsrecht

Die Autoren schließen mit folgendem Ausblick:

Hinsichtlich der Diskussion über die Einführung eines Angehörigenschmerzensgeldes legte die Bundesregierung am 8.2.2017 einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vor. Gemäß des neu anzufügenden § 844 Abs. 3 BGB-E sollen Ersatzpflichtige dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getötetem in einem besonders engen Näheverhältnis stand, für das zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld leisten. Dieser Anspruch soll sowohl bei der Verschuldens- als auch Gefährdungshaftung gewährt werden.

Darüber hinaus liegt seit dem 4.11.2016 der Regierungsentwurf hinsichtlich der Umsetzung der novellierten Pauschalreise-Richtlinie vor. Dieser enthält gegenüber dem Referentenentwurf drei größere Änderungen. So wurde bezüglich des Beratungsgesprächs ein klarstellender § 651 b Abs. 1 Nr. 3 BGB-RegE eingeführt.

Zudem ist § 651 r Abs. 4 BGB-RegE in Verbindung mit Art. 252 EGBGB-RegE zu entnehmen, dass die Bundesregierung weiterhin am Sicherungsschein in der bisherigen Form festhalten will. Schließlich soll die analoge Anwendung der reiserechtlichen Vorschriften auf veranstaltermäßig erbrachte Einzelleistungen abgeschafft werden, was uneingeschränkt zu begrüßen ist.

Auch der Bundesrat hat bereits zum Regierungsentwurf Stellung genommen, greift darin die Kritik der stationären Reisebüros auf und sieht hinsichtlich des Verbraucherschutzes weiteren Handlungsbedarf. Aufgrund der divergierenden Ausgangspositionen bleibt der weitere Verlauf abzuwarten.

Die Europäische Kommission ist allerdings mittlerweile auf Intervention des Bundesministeriums der Justiz mit der Bezahlung eines Gesamtbetrags für mehrere vermittelte Einzelleistungen einverstanden, so dass § 651 w Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB-RegE anzupassen ist.

Zudem kommt der Transformation der neuen Versicherungsvermittler-Richtlinie auch mit Blick auf das Reiserecht Bedeutung zu, da neben dem Abschluss eines Reisevertrags gleichfalls Reiserücktrittsversicherungen angeboten werden. So haben ebenfalls Bagatellvermittler … einen Mindeststandard … zu gewährleisten. Im Gesetzentwurf wurde die Prämienobergrenze in Höhe von EUR 200 pro Person bei einer Reisedauer unter drei Monaten angehoben.

Bis zum 23.2.2018 muss die Versicherungsvermittler-RL in deutsches Recht umgesetzt sein.

Zu den beiden Autoren:
Der Autor Ansgar Staudinger ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht sowie Direktor der Forschungsstelle für Reiserecht an der Universität Bielefeld. Dass Prof. Ansgar Staudinger auch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) ist, ist den Beziehern unserer Kanzleiinformationen bekannt.

Die Autor Patrick Schröder ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der zuvor genannten Forschungsstelle.
Der Aufsatz wurde in NJW 2017, S. 928 ff. veröffentlicht.

Bonn, den 10. Juni 2017

verantwortlich für Redaktion und Inhalt: Steuerberater Heribert Kohl, Grootestrasse 97, 53121 Bonn