Die Anmeldung muss schriftlich / per Fax oder E-Mail erfolgen an:

asr Bundesverband e.V., Friedrichstr. 117, 10117 Berlin,
Tel.: 030-247819-0, Fax: 030-247819-20,
E-Mail: info@asr-berlin.de

Auch wenn wir als Anbieter bemüht sind, möglichst vielen die Teilnahme an unseren Angeboten zu akzeptablen Konditionen zu ermöglichen, bedarf es zur Absicherung aller Beteiligten einer klaren rechtlichen Grundlage. Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Zeilen aufmerksam zu lesen.

  • Nach erfolgter Bestätigung durch den asr Bundesverband e.V. (im Folgenden: asr) ist der Rechnungsbetrag bis zum auf der Rechnung angegebenen Datum zu begleichen. Bis zur Gutschrift der Seminargebühr auf dem Konto des asr besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Der asr ist berechtigt, die Teilnahme zu verweigern, sofern die Seminargebühr bis zum Beginn der Veranstaltung noch nicht entrichtet wurde.
  • Ein Preisermäßigungsanspruch muss direkt bei der Anmeldung angegeben werden. Eine nachträgliche Gewährung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Je Teilnehmer und Kurs kann nur eine Ermäßigung gewährt werden.
  • Der asr ist berechtigt, Veranstaltungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin abzusagen. Den bereits angemeldeten Teilnehmern steht in diesem Fall die Rückerstattung eventuell bereits gezahlter Seminargebühren zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • Steht ein zu schulendes EDV- / CRS-System oder eine der darin angebotenen Anwendungen während eines Seminars aus nicht vom asr zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise nicht zur Verfügung, besteht kein Regressanspruch.
  • Die Dozenten sind berechtigt, Teilnehmer bei groben Störungen vor Beendigung der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
  • Ein Anspruch auf die vollständigen Arbeitsunterlagen sowie auf die Teilnahme-Urkunde bestehen nur bei Anwesenheit von Anfang bis Ende der Veranstaltung.
  • Die während der Seminare ausgehändigten Arbeitsmaterialien unterliegen dem Copyright des asr. Ein Nachdruck (auch teilweise) ist nicht gestattet.
  • Bei Rücktritt durch den Teilnehmer entstehen folgende Stornierungsgebühren:
    bis 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenlos,
    vom 44. bis 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30,- € pro Person,
    vom 21. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Rechnungsbetrages und
    ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Rechnungsbetrages.Eine Stornierung muss schriftlich an die Geschäftsstelle des asr erfolgen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung in der Geschäftsstelle des asr. Sollte eine Ersatzperson gestellt werden können, die sich schriftlich bereit erklärt, statt der stornierten Person in den Vertrag einzusteigen, werden bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn keine Gebühren berechnet. Danach wird bei Namensänderungen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € berechnet.
    Umbuchungen von Thema, Ort oder Datum einer Veranstaltung werden bis zum 45. Tag kostenlos vorgenommen, vom 44. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 15,- € berechnet.
    Ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn gilt eine solche Umbuchung als Rücktritt und Neuanmeldung; es gelten dann die obigen Stornierungsgebühren.
    Die vorstehende Stornierungsregelung gilt entsprechend auch bei der Stornierung von Teilleistungen.
  • Nichterscheinen (No-Show) bei einer Veranstaltung oder Nichtbezahlung des Rechnungsbetrages vor Veranstaltungsbeginn gelten nicht als Stornierung. Der Rechnungsbetrag ist in beiden Fällen ebenso wie bei nur teilweiser Teilnahme in voller Höhe fällig. Eine Teilrückerstattung ist nicht möglich.
  • Die Zahlung einer Stornierungsgebühr berechtigt nicht zur Forderung von Teilleistungen, z.B. in Form von Kopien der Unterrichtsmaterialien der stornierten Veranstaltung o.ä.
    Der asr ist berechtigt, den Veranstaltungsort innerhalb einer Stadt kurzfristig zu verlegen. Der asr verpflichtet sich, die Teilnehmer in solchen Fällen vorab zu informieren.
  • Erscheint ein Teilnehmer verspätet zu einer Veranstaltung, so erlischt der Anspruch auf Teilnahme. Sollte eine rechtzeitige Ankunft aus vorher bekannten Gründen nicht möglich sein, so ist die Geschäftsstelle des asr rechtzeitig zu benachrichtigen, damit der Dozent über die spätere Ankunft informiert werden kann. Selbstverständlich wird versucht, bei einer unbeabsichtigten Verspätung die Teilnahme an der Veranstaltung noch zu ermöglichen.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Bedingungen zur Folge.