Bundesministerium für Verkehr und Eisenbahn – Bundesamt setzen EU Richtlinie aus dem Jahr 2007 um

(ASR) Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 3.12.2007, Anhang II, kann man die Mindestinformationen eines Eisenbahnunternehmens und / oder Fahrkartenverkäufers genau nachlesen. Dazu gehören „Fahrpläne und Bedingungen der Fahrt zum günstigsten Fahrpreis“.

Da wurde nun zu einer acht Jahre alten EU Richtlinie eine Anordnung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erlassen, welches die DB – Reisebüros ab dem 1. Juli 2015 zu einer „kostenfreien Beratungsstelle“ für Kunden degradieren, die explizit den günstigsten Fahrpreis für die genannte Relation wünschen. Im Beratungsgespräch soll ab sofort auf Handelspartneraktionen (z.B. das REWE Ticket) hingewiesen werden.

Man verweist in der DB-Info vom 18.06.2015 auch auf entstehende Bußgelder für die Verkaufsstellen, die diese Vergleichsinformationen nicht liefern. Die DB befleißigt sich hinzuzufügen, dass sie auf diese Anordnung keinerlei Einflussmöglichkeiten hätte.

Der asr ist empört über diesen „Schelmenstreich“ und unterstützt die Forderungen des Verbandes der Premium-Bahnagenturen DIE BAHNPROFIS, dass die DB sofort alle Angebote zu gleichen Preisen über alle Vertriebswege verfügbar machen muss. Nur dann macht die Beratung durch DB – Agenturen auch wirtschaftlich Sinn, indem der Umsatz nach Beratung auch im DB-Reisebüro generiert wird und der Kunde nicht zu Mitbewerbern geschickt wird.

Der asr Präsident Norbert Pfefferlein ist zu dieser Frage mit der Geschäftsleitung der DB Vertriebs GmbH im Gespräch.