(asr) Der asr Bundesverband e.V. gibt die Hoffnung nicht auf und sieht Möglichkeiten, noch Änderungen im Entwurf der EU Pauschalreiserichtlinien in den für Reisebüros wichtigen Passagen in Bezug auf die Bündelung von Reisen, herbei zu führen.

Am heutigen Mittwoch findet die dritte Lesung des Entwurfs im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU Parlament statt, auf der die Endfassung der revidierten Pauschalreiserichtlinien vor Beschlussfassung Ende Mai vorliegt. „Das muss nicht die letzte Lesung sein, wenn den Abgeordneten ausreichend und verständlich dargestellt wird, dass mit dem jetzt vorliegenden Entwurf in Deutschland eine Branche mit vielen Arbeitsplätzen in Gefahr ist“, so der Vize Präsident des asr Jochen Szech.

Auf die Risiken, die auf die Branche zukommen werden, hatte der asr bereits mehrfach 2013 und 2014 hingewiesen. „Es ist bedauerlich“, so Szech, „dass die Vertreter der Politik in Berlin, mit denen wir zu dieser Problematik viele Gespräche geführt haben, so wenig den Hinweisen und Ausführungen der Verbände gefolgt sind“. Die Rechtsabteilung des asr hatte den Entwurf der EU Pauschalreiserichtlinien überarbeitet und in einem Verbändetreffen dem Bundesjustizministerium übergeben. „Davon ist leider zu wenig oder fast gar nichts berücksichtigt worden“, so der asr Rechtsanwalt Ralf Wiesehöfer.

Die Verhandlungen über die Gesetzesvorlage laufen im EU Parlament über den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. „Damit ist es von vornherein fraglich“, so Szech, „ob das Verständnis für die Tourismusstruktur und die ablaufenden Vorgänge überhaupt gegeben ist. Der Verbraucherschutz wird hier als Hebel angesetzt, Verlierer sind dabei die KMU, nicht die Konzerne.“

Das Feedback der asr-Mitglieder zur laufenden Abgeordnetenaktion zeigt auch, dass viele Reisebüros ihre Abgeordneten im Wahlkreis angeschrieben und auf die Situation aufmerksam gemacht haben.

Der asr Bundesverband hat gestern, in Zusammenarbeit mit Verbandsmitglied M. Linnhoff, alle EU Parlaments-Abgeordnete im Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz angeschrieben, die verheerende Situation dargestellt und dringendst um einen weiteren Termin zur Klärung der Vorlage zur Pauschalreiserichtlinie gebeten.

„Noch sind die Beschlüsse in Brüssel nicht gefasst und selbst wenn es im Mai so kommen sollte, dass die EU eher dem Verbrauchschutz folgt, muss die Pauschalreiserichtlinie in Deutschland erst wieder ins BGB eingearbeitet werden. Der deutsche Gesetzgeber und die Gerichte können noch etwas korrigieren. Mit einer endgültigen „Aufgabe“ hat das demnach noch nichts zu tun, sondern mit dem Verlust der ersten Halbzeit“, so Wiesehöfer.

Der asr Bundesverband e.V. erwartet heute mit Spannung die Ergebnisse der aktuellen Lesung in Brüssel.