Das Finanzgericht Münster stuft den Hoteleinkauf grundsätzlich als Miete ein.

Der asr Bundesverband e.V. steht dem Zwischenurteil des Finanzgerichts Münster vom 10. Februar 2016 ablehnend gegenüber und wird, nach detaillierter Prüfung der Urteilsbegründung, weiter dazu Stellung nehmen.

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